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BSG, 16.06.1982 - 11 RA 49/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beitragsbemessungsgrenze bei Durchführung der Nachversicherung; Nachversicherung für eine Zweitbeschäftigung; Zusammentreffen mehrerer konkret versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse; Gedanken der Alimentation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59
Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst - …
Auszug aus BSG, 16.06.1982 - 11 RA 49/81
Vielmehr seien bei der Nachversicherung die zuvor entrichteten Beiträge der Pflichtversicherung zu berücksichtigen (BSGE 11, 278, 285), Es sei nicht systemwidrig, wenn das Gesetz keine Regelung treffe, wonach nachträglich eine anteilige Kürzung vorher erbrachter Pflichtbeiträge erfolge. - BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78
Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist - …
Auszug aus BSG, 16.06.1982 - 11 RA 49/81
Die von der Revision befürwortete Auslegung, daß die zunächst rechtmäßig entrichteten Pflichtbeiträge nachträglich als zu Unrecht entrichtet gelten, soweit das versicherungspflichtige Entgelt der Zweitbeschäftigung zusammen mit dem nachzuversichernden Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, widerspricht dem Grundsatz, daß ein bereits abgewickeltes Versicherungsverhältnis nicht nachträglich geändert werden darf (BSGE 22, 162, 167; 26, 120, 123 und 49, 85, 89); überdies führt sie zu Schwierigkeiten, insbesondere wenn die für die Zweitbeschäftigung entrichteten Beiträge nicht mehr beanstandet werden können, oder wenn aus ihnen bereits eine Regelleistung bewilligt worden ist. - BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60
Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen …
Auszug aus BSG, 16.06.1982 - 11 RA 49/81
Die von der Revision befürwortete Auslegung, daß die zunächst rechtmäßig entrichteten Pflichtbeiträge nachträglich als zu Unrecht entrichtet gelten, soweit das versicherungspflichtige Entgelt der Zweitbeschäftigung zusammen mit dem nachzuversichernden Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, widerspricht dem Grundsatz, daß ein bereits abgewickeltes Versicherungsverhältnis nicht nachträglich geändert werden darf (BSGE 22, 162, 167; 26, 120, 123 und 49, 85, 89); überdies führt sie zu Schwierigkeiten, insbesondere wenn die für die Zweitbeschäftigung entrichteten Beiträge nicht mehr beanstandet werden können, oder wenn aus ihnen bereits eine Regelleistung bewilligt worden ist.
- BSG, 11.03.1970 - 3 RK 40/67
Mehrfachbeschäftigte - Mehrfache Versicherungspflichtigkeit - Versicherungsfreie …
Auszug aus BSG, 16.06.1982 - 11 RA 49/81
Das hat der 3. Senat des BSG bereits zu der zuvor geltenden Fassung durch das Gesetz vom 23. Februar 1957 entschieden (BSGE 31, 66). - BSG, 28.02.1967 - 3 RK 72/64
Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Gratifikationen - …
Auszug aus BSG, 16.06.1982 - 11 RA 49/81
Die von der Revision befürwortete Auslegung, daß die zunächst rechtmäßig entrichteten Pflichtbeiträge nachträglich als zu Unrecht entrichtet gelten, soweit das versicherungspflichtige Entgelt der Zweitbeschäftigung zusammen mit dem nachzuversichernden Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, widerspricht dem Grundsatz, daß ein bereits abgewickeltes Versicherungsverhältnis nicht nachträglich geändert werden darf (BSGE 22, 162, 167; 26, 120, 123 und 49, 85, 89); überdies führt sie zu Schwierigkeiten, insbesondere wenn die für die Zweitbeschäftigung entrichteten Beiträge nicht mehr beanstandet werden können, oder wenn aus ihnen bereits eine Regelleistung bewilligt worden ist. - BSG, 27.09.1967 - 11 RA 22/66
Höherversicherungsbeiträge im Falle der Nachversicherung eines Beamten - …
Auszug aus BSG, 16.06.1982 - 11 RA 49/81
Das hat der Senat zur Rechtmäßigkeit von für die Nachversicherungszeit entrichteten Höherversicherungsbeiträgen bereits entschieden (BSGE 27, 164, 165).